Änderung der Hundesteuersatzung - Steuerbefreiung für Hundebesitzer mit „Hundeführerschein“

Montag, 23. Dezember 2019

In Unterschleißheim sind rund 1000 Hunde registriert. Immer häufiger kommt es zu Beschwerden von Unterschleißheimer Bürgerinnen und Bürgern, die sich von Hunden in Unterschleißheim in verschiedener Art und Weise belästigt fühlen. Die Stadt möchte deshalb durch den Erwerb eines „Hundeführerscheins“ für Hundehalter einen Anreiz für ein besseres Miteinander schaffen.
Um Hundehalter zum Erwerb eines sogenannten „Hundeführerscheins“ zu animieren, hat der Stadtrat beschlossen, die Hundehalter, die einen „Hundeführerschein“ erwerben, für drei Jahre von der Hundesteuer zu befreien. Dafür wird die Hundesteuersatzung der Stadt Unterschleißheim entsprechend geändert.
Im Rahmen dieser Kurse wird auf ein angemessenes, rücksichtsvolles Auftreten des Hundehalters mit seinem Hund in der Öffentlichkeit und in Alltagssituationen Wert gelegt. Hierbei soll sich der Hund friedlich und sozialverträglich präsentieren und darf trotz großer Ablenkung und starker Belastung nicht unangemessen aggressiv reagieren.
Der Hundeführerschein darf nur nach erfolgreicher Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung nach den Vorgaben der Bayerischen Landestierärztekammer ausgestellt werden. Darin inbegriffen sind u.a. Verhalten im Alltag und in öffentlichen Verkehrsmitteln, Verhalten im Freilauf, Gehorsam und Leinenführigkeit sowie Körpersprache, Erziehung und Sozialverhalten des Hundes.
Für detaillierte Auskünfte zum Hundeführerschein stehen Ihnen die Mitarbeiter der Stadtverwaltung aus dem Sachgebiet Finanzen/Abfallwirtschaft gerne zur Verfügung.

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