Alkoholverbot außerhalb der Veranstaltungsfläche beim Faschingstreiben

Donnerstag, 29. Januar 2015

Die Stadt Unterschleißheim erlässt folgende

Allgemeinverfügung

1. Am Samstag, den 14. Februar 2015, wird in der Zeit von 13.00 Uhr bis 22.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten.

Der von dem Alkoholverbot erfasste Bereich ist im anliegenden Lageplan, der Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist, rot umrandet und wird begrenzt
- im Norden durch den Robert-Koch-Weg zur Park-and-Ride-Fläche St.-Benedikt-Str.,
- im Osten durch den Gehweg an der Raiffeisenstr.,
- im Süden durch den Zufahrtsweg zur Park-and-Ride-Fläche unter der Le-Crès-Brücke
 und zum Rathausparkplatz,
- im Westen durch den Grünstreifen an der Bahnlinie.
           
             Der Gemeingebrauch der öffentlichen Straßen, Wege und sonstigen öffentlichen Bereiche
 wird für diesen Zeitraum eingeschränkt.

2. Ausgenommen von diesem Verbot ist die im anliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Veranstaltungsfläche „Rathausplatz“.

3. Die sofortige Vollziehung der Ziffer 1 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet.

 Diese Allgemeinverfügung tritt 14 Tage nach ihrer Bekanntmachung, also am

12. Februar 2015 in Kraft.

Die Begründung für diese Allgemeinverfügung kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim in Zi.-Nr. 107 eingesehen werden.

Stadt Unterschleißheim, den 16. Januar 2015

Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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