Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung

Freitag, 08. Februar 2013

Bebauungsplan Nr. 89 c/II "Textliche Festsetzungsänderung des BP Nr. 89 c (Alter Lohhofer Ortsteil) für den Bereich des Mischgebiets MI 23"

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.09.2012 die Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 89 c "Alter Lohhofer Ortsteil" beschlossen.  Die Änderung bezieht sich ausschließlich auf das Mischgebiet MI 23 an der Südlichen Ingolstädter-Straße zwischen Sportplatzstraße und Weidenweg. Dort soll auf Grund der Bestandssituation ein drittes Vollgeschoss als sogenanntes "Penthousegeschoss" zugelassen werden.
Der Entwurf des Text-Bebauungsplanes Nr. 89a/II in der Fassung vom 18.09.2012 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme noch bis 11.03.2013  im Rathaus Unterschleißheim ? Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG)- Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Der BP Nr. 89 c /II  wird als Bebauungsplan der  Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt

 


 

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