Behinderung für Radfahrer und Fußgänger vermeiden - Bitte Bäume und Sträucher zurückschneiden

Donnerstag, 30. Juni 2016

Sträucher und Bäume, die von privaten Grundstücken in angrenzende Geh- und Radwege und damit in die öffentliche Verkehrsfläche hineinragen, stellen oft einen Gefahrenpunkt für Fußgänger und Radfahrer dar.
Regelmäßig gehen hier im Frühsommer Beschwerden bei der Stadtverwaltung ein. Die Stadt bittet deshalb alle Grundstücksbesitzer, Hecken, Sträucher oder Äste von Bäumen entsprechend zurückzuschneiden. Besonders wichtig ist auch, dass alle Verkehrszeichen frei einsehbar sind und bei Bedarf auch die Straßenbeleuchtung freigeschnitten wird. Ferner ist zu beachten, dass Zweige und Äste erst in einer Höhe von 4,50 Meter in den Bereich der Fahrbahn bzw. in einer Höhe von 2,50 Meter in die Gehwege ragen dürfen.
Der darunterliegende Bereich muss als sogenanntes "Lichtraumprofil" immer freigehalten werden. Bitte beachten Sie als betroffener Grundstückseigentümer unbedingt diese Vorgaben, da ansonsten bei Unfällen sogar Schadenersatzforderungen auf Sie als sogenannte Zustandsstörer im rechtlichen Sinne zukommen können.
Bei der Freihaltung von Gehwegen und Straßen sind während der Vegetationsperiode vom 01.März bis 30.September die Bestimmungen des Naturschutzgesetzes zu beachten. Nach §39 Abs. 5 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz ist es in dieser Zeit verboten, Hecken, lebende Zäune, Bäume, und Gebüsche zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu zerstören, abzuschneiden oder erheblich zu beeinträchtigen.
Diese Vorschrift soll vor allem dem Schutz von Lebensstätten wild lebender Tiere dienen. Das Verbot gilt jedoch u.a. nicht für Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit und der Leichtigkeit des Verkehrs notwendig werden, sowie für Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses von Pflanzen. Die Maßnahmen sind jedoch möglichst schonend auszuführen.
In Zweifelsfällen kann die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt München unter Telefon 089/6221-0 weitere Auskünfte geben.

 

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