Bekanntmachung - 25. Änderung Teil IV b des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 b "Sondergebiet für soziale, kulturelle und kirchliche Zwecke nördlich des Wegs Am Weiher"

Dienstag, 02. Juni 2015

Bekanntgabe über den Aufstellungsbeschluss und die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch

In seiner Sitzung am 21.05.2015 hat der Stadtrat die Aufstellung der 25. Änderung Teil IV b des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 b "Sondergebiet für soziale, kulturelle und kirchliche Zwecke nördlich des Wegs Am Weiher" beschlossen. Der Stadtrat billigte den Entwurf zur 25. Änderung Teil IV b des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 b "Sondergebiet für soziale, kulturelle und kirchliche Zwecke nördlich des Wegs Am Weiher" und gab ihn für die Auslegung frei. Auf die Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird verzichtet, da der Bebauungsplan Nr. 137 b bereits einmal öffentlich ausgelegt wurde. Die Unterlagen mit Begründung der Planungsziele und der Umweltbericht können von jedermann im Rathaus Unterschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom

08. Juni bis einschließlich 08. Juli 2015

eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus:

- Anregung vom Landratsamt München, Sachgebiet Grünordnung, vom 01.04.2015: hinsichtlich grünordnerischer Festsetzungen und Einfriedungen
- Anregung von der Autobahndirektion Südbayern vom 26.03.2015: hinsichtlich Lärmimmissionen
- Anregung von der Regierung von Oberbayern vom 23.03.2015: hinsichtlich des Schutzes der Allgemeinheit vor Lärm und der Reinhaltung der Luft
-Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt München vom 07.04.2015: hinsichtlich der Festsetzung des Erdgeschossniveaus und der wasserdichten Ausbildung der Gebäude auf 30 cm über Gelände.

Plan

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