Bekanntmachung 25. Änderung Teil IV b des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 b "Sondergebiet für soziale, kulturelle und kirchliche Zwecke nördlich des Wegs Am Weiher"

Donnerstag, 30. Juli 2015

Bekanntgabe über die Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

 

In seiner Sitzung am 21.07.2015 behandelte der Stadtrat die Stellungnahmen und Anregungen aus der vorangegangenen Unterrichtung der Öffentlichkeit der 25. Änderung Teil IV b des Flächennutzungspla¬nes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 137 b "Sondergebiet für soziale, kulturelle und kirchliche Zwecke nördlich des Wegs Am Weiher". Der Stadtrat billigte den Entwurf Flächennutzungsplanänderung und gab ihn für die erneute Auslegung frei. Die Unterlagen mit Begründung der Planungsziele und der Umweltbericht sowie die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, können von jedermann im Rathaus Un-terschleißheim, III. Stock, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim in der Zeit vom

07. August bis einschließlich 07. September 2015

eingesehen werden. Ein Mitarbeiter der Bauverwaltung (III. Stock, Zimmer-Nr. 309) steht zur Erörterung während der allgemeinen Dienststunden zur Verfügung. Anregungen zur dargelegten Planung können während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt blei-ben.

Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen liegen mit aus:

-Stellungnahme von der Autobahndirektion Südbayern vom 02.07.2015: hinsichtlich Lärmbelastungen
-Stellungnahme der Deutschen Bahn AG vom 02.07.2015: hinsichtlich der Lärmimmissionen
-Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 07.07.2015: hinsichtlich des Immissionsschutzes
-Stellungnahme von der Regierung von Oberbayern vom 16.06.2015: hinsichtlich der Lärm- und Luft-schadstoffe
-Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt München vom 07.07.2015: hinsichtlich des Grundwassers und Gewässerschutzes, hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der Festsetzung des Erdgeschossni¬veaus und der wasserdichten Ausbildung der Gebäude auf 30 cm über Gelände
-geotechnischer Bericht vom 12.05.2010: hinsichtlich der Überschwemmungsgebiete
-umweltbezogene Informationen aus dem Umweltbericht: hinsichtlich der Schutzgüter Vegetation und Fauna, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild/Erholung, Mensch/Lärm und Kultur- und Sachgüter
-insbesondere hinsichtlich des Schutzgutes Mensch die Lärmbelastung
-insbesondere hinsichtlich des Ausgleichsbedarfes für den Eingriff in Natur und Landschaft

Unterschleißheim, 27.07.2015


Christoph Böck

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