Bekanntmachung

Mittwoch, 22. Januar 2014

a) des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 150 „Nördliche Landshuter Straße, Fahrspurerweiterung“

b) der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 18.03.2013 dem Planentwurf zum Ausbau der Landshuter Straße (St 2342) zugestimmt und die Aufstellung sowie die Verfahrenseinleitung eines Bebauungsplanes beschlossen.
Der Anbau einer zusätzlichen Fahrspur auf der Südseite zwischen der Morsestraße und dem Einmündungsbereich in die Bundesstraße B 13 soll der Reduzierung des häufig auftretenden Rückstaus in nördlicher Fahrtrichtung dienen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 150 in der Fassung vom 18.12.2013 liegt einschließlich Begründung, Verkehrsgutachten,  Umweltbericht und vorläufiger artenschutzrechtlicher Prüfung  zur Einsichtnahme im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 24.01.2014 bis 27.02.2014
im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der beiliegende Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch/Gesundheit, Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen, Tiere, Landschaft, Kulturgüter, Sachgüter.

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