Bekanntmachung: Aufstellungsbeschluss und öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 a „Bildungszentrum II am Münchner Ring“

Mittwoch, 27. November 2013

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 22 a beschlossen und den Planentwurf gebilligt. Mit der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau der Realschule und eine spätere Erweiterung des Gymnasiums geschaffen werden.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 22 a in der Fassung vom 20.11.2013 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 09.01.2014  im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG)-Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 22 a  wird als Bebauungsplan der  Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltrelevante Stellungnahmen der Fachbehörden liegen im ersten Verfahrensschritt noch nicht vor. Umweltbezogene Informationen liegen in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Schutzgut Fauna) und einer schalltechnischen Untersuchung (Schutzgut Mensch) bei.

Bebauungsplan Nr. 22a PDF

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