Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 11.11.2013 die Änderung des Bebauungsplans Nr. 37 a „Hartwiesen“ sowie die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 37 c soll in dem Bereich GE 1 die Aufstockung des Verwaltungsgebäudes ermöglicht werden. Die Aufstellung des BP Nr. 37 c findet gem. § 13 a BauGB als Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren statt. Eine Umweltprüfung wird gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 1 BauGB nicht vorgenommen, ein Umweltbericht nicht erstellt. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 37 c in der Fassung vom 27.02.2014 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit vom 04.04.2014 bis 09.05.2014 im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG)- Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Plan