Die Jagdgenossenschaft hat in der Versammlung vom 04.03.2015 beschlossen, den Reinertrag der Jagdnutzung 2014 für das Gemeinschaftsjagdrevier an die Mitglieder der Genossenschaft auszuzahlen. Die Anforderung des Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung hat schriftlich oder mündlich bis spätestens 31.01.2016 zu erfolgen, da der Anspruch sonst erlischt. Soweit die Auszahlung des Jagdpachtanteils noch nicht geltend gemacht wurde, ist dies beim Jagdvorsteher Günter Hanrieder, Unterschleißheim, St. Ulrich-Str. 6, mit Angabe der Bankverbindung zu beantragen.
gez.
Günter Hanrieder
Jagdvorsteher
Bekanntmachung der Jagdgenossenschaft Unterschleißheim
Dienstag, 22. Dezember 2015