Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 129 A / II „Riedmoos, Zwerchwiesenweg“ gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mittwoch, 21. Dezember 2016

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.10.2016 die Stellungnahmen aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt des BP Nr. 129 A / II beschlussmäßig behandelt.

Folgende Umweltrelevante Informationen liegen vor:

- Schutzgut Tiere und Pflanzen, biologische Vielfalt
  Durch die zulässigen Anbauten gehen geringfügige Freiflächen verloren. 
  Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind als marginal anzusehen.

- Schutzgut Boden
  Keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.

- Schutzgut Wasser
  Keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.

- Schutzgut Klima und Luft
  Keine Auswirkungen.

- Schutzgut Landschaft
  Keine wesentlichen Auswirkungen zu erwarten.

- Schutzgut Mensch einschließlich der menschlichen Gesundheit
  Keine erheblichen Auswirkungen zu erwarten.

- Schutzgut Kultur und Sachgüter
  Kulturgüter sind im Planungsgebiet nicht vorhanden. Schutzgüter stellen die
  betroffenen Gebäude dar.

- Wechselwirkung zwischen Schutzgütern
  Die Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind, soweit sie erkennbar
  sind, nur in äußerst geringem Umfang zu erwarten.

- Artenschutz
  Die Auswirkungen auf das Schutzgut sind als marginal anzusehen. Eine Bebauung
  in den ausgewiesenen Uferschutzstreifen ist verboten.

- Voraussichtliche Entwicklung ohne das Planvorhaben
  Es wäre insgesamt von einem weitgehend gleichbleibenden Zustand auszugehen.

Ausgleichsmaßnahmen
  Ein Ausgleichspflichtiger Eingriff ist auf Grund der marginalen Veränderungen zu
  den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 129 A nicht festzustellen.

Anderweitige Planungsmöglichkeiten
  Da das Planungsgebiet bereits bebaut ist und die Modalitäten des
  Bebauungsplans sich nur auf diesen Bestand beziehen, sind anderweitige
  Planungsmöglichkeiten ausgeschlossen.

Verwendete technische Verfahren und Untersuchungsmethoden
  Grundlagen für die Bestandsaufnahme und die Bewertung des Umweltzustandes
  waren der Regionalplan, der Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan, der
  Grünordnungsplan Nr. 129 A/II einschließlich Festsetzungen und mehreren
  Ortsbegehungen.

Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen
  Im Rahmen der Bauabnahme wird die Stadt Unterschleißheim die Einhaltung der 
  Festsetzungen des Bebauungsplans / Grünordnungsplans überprüfen. Hinweise
  von den zuständigen Fachbehörden und aus der Öffentlichkeit, die    
  unvorhergesehene erhebliche Auswirkungen des Bebauungsplanes auf die
  Umwelt betreffen, werden überprüft. Gegebenenfalls werden Maßnahmen zu
  deren Abhilfe in Abstimmung mit den Fachbehörden durchgeführt.

Umweltrelevante Gutachten und Stellungnahmen

Stellungsnahmen der Behörden
Landratsamt München zu Grünordnung, Pflanzliste, privaten Grünflächen, renaturierten Uferschutzstreifen und Schallschutz.
Regierung von Oberbayern zu Abstimmung mit der Regionalplanung.
Autobahndirektion Südbayern zu Lärmsituation der Autobahn A 92.
Wasserwirtschaftsamt München zu Grundwasser, Niederschlagswasserversickerung und Gewässer I. Ordnung.

Der Bebauungsplan Nr. 129 A/II in der Fassung vom 17.10.2016 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 27.12.2016 bis 10.01.2017

im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG)
Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Unterschleißheim, den 13.12.2016

Christoph Böck
Erster Bürgermeister 

Ortsüblich bekanntgemacht: 15.12.2016
Aushang vom 15.12.2016 bis 10.01.2017

 

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