Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 149 „Gewerbegebiet Robert-Bosch­/Edisonstraße" gem. § 3 Abs. 2 i.V. mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mittwoch, 16. November 2016

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 25.04.2016 die Stellungnahmen aus dem vorangegangenen Verfahrensschritt des BP Nr. 149 beschlussmäßig behandelt.

Aus dem letzten Verfahrensschritt liegen folgende umweltrelevanten Stellungnahmen vor:
-LRA München (Stellungnahmen zum Schallschutz, Kompensationsmaßnahmen, Schutz des Baumbestands)- Wasserwirtschaftsamt München (Grundwassersituation, Oberflächenentwässerung)

Der Bebauungsplan Nr. 149 in der Fassung vom 25.04.2016 liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 18.11.2016 bis 19.12.2016

im Rathaus Unterschleißheim -Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gern. §47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden· können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Unterschleißheim, den 07.11.2016

 
Christoph Böck
Erster Bürgermeister

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