Bekanntmachung - Erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 22 a „Bildungszentrum II am Münchner Ring“(1. Änderung des BP Nr. 22)

Mittwoch, 19. März 2014

Bekanntmachung

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 17.02.2014 die Stellungnahmen und Anregungen aus der ersten öffentlichen Auslegung beschlussmäßig behandelt.

Der Entwurf des beschlussgemäß überarbeiteten Bebauungsplanes Nr. 22 a in der Fassung vom 17.02.14  liegt einschließlich schalltechnischer Untersuchung und Begründung zur Einsichtnahme bis 25.04.2014 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der BP Nr. 22 a wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung aufgestellt.
Umweltbezogene Informationen liegen in Form einer artenschutzrechtlichen Prüfung (Schutzgut Fauna) und einer schalltechnischen Untersuchung (Schutzgut Mensch) bei.
Umweltrelevante Stellungnahmen liegen vor:
1. Landratsamt München vom 03.01.14 (Themenbereiche: Dachbegrünung, Immissionsschutz)
2. Planungsbüro Adler & Olesch v.  19.12.13 (Themenbereich: standortgerechte Gehölze und Baumsorten)

Plan

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.