Durch die Niederlegung im Rathaus und Bekanntmachung der Niederlegung an allen städtischen Informationstafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde).
I. Beschlussfassung:
Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2016 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen.
II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile:
- den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim
- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim.
Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2016 genehmigt.
III. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes
Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich ihrer Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. N 207, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.
Christoph Böck
Erster Bürgermeister