Bekanntmachung - Haushaltssatzung für das Jahr 2016

Mittwoch, 24. Februar 2016

Durch die Niederlegung im Rathaus und Bekanntmachung der Niederlegung an allen städtischen Informationstafeln (nach Vorlage bei der Rechtsaufsichtsbehörde).

I. Beschlussfassung:

Der Stadtrat von Unterschleißheim hat in der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2016 gemäß Art. 65 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GO) die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 beschlossen.

II. Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 enthält folgende genehmigungspflichtige Bestandteile:

- den Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben nach dem Vermögensplan des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim

- den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen des Eigenbetriebes Stadtwerke Unterschleißheim.

Die Haushaltssatzung wurde vom Landratsamt München als Rechtsaufsichtsbehörde mit Schreiben vom 08.02.2016 genehmigt.

III. Vermerk über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung für das Jahr 2016 und die öffentliche Auflage des Haushaltsplanes

Die Haushaltssatzung für das Jahr 2016 einschließlich ihrer Anlagen liegen gemäß Art. 65 Abs. 3 i.V.m. Art. 26 Abs. 2 der Gemeindeordnung im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer-Nr. N 207, innerhalb der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf.

 
Christoph Böck
Erster Bürgermeister

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.