Bekanntmachung - Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 125 „Inhauser Moos“

Donnerstag, 25. Juli 2013

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 15.10.2012 die Stellungnahmen und Anregungen aus dem Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung behandelt. Der gem. der Beschlussfassung vom 15.10.2012 überarbeitete Bebauungsplan Nr. 125 in der Fassung vom 01.07.2013  liegt einschließlich Begründung, Umweltbericht und schalltechnischer Untersuchung zur Einsichtnahme bis 27.08.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Umweltrelevante Informationen und Stellungnahmen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts und der Stellungnahme des Landratsamtes München vom 20.08.2012 aus.
Die Stellungnahme des LRA München hat folgende umweltrelevante Themenbereiche zum Inhalt :
1. Forderung nach einer erweiterten Festsetzung zur Ortsrandeingrünung. 2. Hinweis auf die Verpflichtung nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (Untersagung der Entfernung von Gehölzen im Zeitraum 1.März bis 30.September aus Gründen des Schutzes der Brutzeit). 3. Empfehlungen zu den Grünordnungsfestsetzungen ( Regelungen zum Erhalt des Baumbestands, Definition heimischer Gehölzarten, Festsetzung landschaftstypischer Elemente bei der Freiflächengestaltung).

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