Bekanntmachung

Mittwoch, 17. Dezember 2014

Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 129 A/I „Riedmoos-Würmbachstraße“ gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Die Stadt Unterschleißheim führt für das seit 2007 ruhende Verfahren des Bebauungsplanes (BP) Nr. 129 a I ein erneutes Auslegungsverfahren durch. Die Änderung des großflächigen BP 129 a für den Ortsteil Riedmoos wird künftig in zwei Teilen, BP 129 A/II Zwerchwiesenweg und BP 129 A/I Würmbachstrasse, ins Verfahren gegeben.

Grund des Verfahrens ist der Aktualisierungsbedarf des rechtsverbindlichen BP 129a. Im Zeitraum zwischen 2005 und 2014 wurde eine größere Zahl von Einzelbeschlüssen für einzelne Bauvorhaben gefasst. Der BP 129 A/I wurde  dem gegenwärtigen Baubestand auf der Basis der Digitalen Flurkarte angepasst. Die Einzelbeschlüsse enthalten auch Optimierungsvorgaben der Festsetzungen zu Gunsten der Bauherren. In der Sitzung des Grundstücks- und Bauausschusses vom 13.10.2014 wurde auf Grund planungsrechtlichen Erfordernisses eine Änderung der Gebietskategorie beschlossen. Künftig werden nur noch die landwirtschaftlich genutzten bzw. landwirtschaftlich geprägten Grundstücke als MD (Dorfgebiet) ausgewiesen, die übrigen Grundstücke in Riedmoos mit kleinteiliger Bebauung als WA (Allg. Wohngebiet).

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 129 A/ I in der Fassung vom 13.10.2014 liegt einschließlich Grünordnungsplan, Begründung, Umweltbericht und Anlagen zum Umweltbericht zur Einsichtnahme in der Zeit

vom 19.12.2014 bis 26.01.2015

im Rathaus Unterschleißheim - Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt- (III. OG) Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Der Umweltbericht enthält Abwägungen zu den Schutzgütern Mensch, Flora, Fauna, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaftsbild, Kultur u. sonstige Sachgüter und Wechselwirkungen.  Umweltbezogene Stellungnahmen der Behörden und Fachstellen liegen in diesem Verfahrensschritt noch nicht vor. Die umweltbezogenen Stellungnahmen aus dem früheren Auslegungsverfahren des Jahres 2007 haben für diesen Planungsstand keine Relevanz mehr und werden neu eingeholt.

Bebauungsplan 129 A/I Riedmoos, Würmbachstraße der Stadt Unterschleissheim

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