Das Landratsamt informiert: Achtung Berufskraftfahrer

Dienstag, 29. Juli 2014

Stichtag 10. September 2014 für Weiterbildung beachten

Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation. Diese wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer.
Fahrerinnen und Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE, oder eine gleichwertige Klasse (Altklasse 2 und 3) besitzen, die vor dem 10. September 2008 bzw. 10. September 2009 erteilt worden ist, unterliegen keiner Qualifikationspflicht. In diesen Fällen besteht nur eine Pflicht zur Weiterbildung im Umfang von insgesamt 35 Stunden.
Eine erste Weiterbildung ist zwischen dem 10. September 2008 und dem 10. September 2013 (Personenverkehr), bzw. zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 (Güterkraftverkehr) abzuschließen. Die Weiterbildung ist im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.
Es besteht die Möglichkeit, den Weiterbildungsrhythmus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnisklassen aufeinander abzustimmen; hierzu ist eine individuelle Abklärung mit Ihrer Fahrerlaubnisbehörde erforderlich

Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE

 

Erwerb der Fahrerlaubnisklasse

Weiterbildungs-nachweis wird benötigt

 

Ausnahme

Weiterbildungs-

nachweis

wird benötigt

 

vor dem 10.09.2009

spätestens zum 10.09.2014

 

Fahrerlaubnisklasse läuft ab zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016

 

spätestens zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse

 

 


Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE

 

Erwerb der Fahrerlaubnisklasse

 

Weiterbildungs-nachweis wird benötigt

 

Ausnahme

Weiterbildungs-

nachweis wird benötigt

 

vor dem 10.09.2008

 

bereits seit

10.09.2013

 

Fahrerlaubnisklasse läuft ab zwischen 10.09.2013 und 10.09.2015

 

spätestens zum Ablaufdatum der Fahrerlaubnisklasse

 

Landkreis München

Die (beschleunigte) Grundqualifikation bzw. Weiterbildung wird durch die Schlüsselzahl 95 in den Führerschein eingetragen. Wir empfehlen diese Eintragung umgehend vorzunehmen, um Schwierigkeiten bei Kontrollen zu vermeiden.
Nähere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Industrie- und Handelskammer in Bayern unter www.muenchen.ihk.de. Sofern sich weitere Fragen ergeben sollten, stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Führerscheinstelle des Landkreises München unter Leitung von Patrick Mack telefonisch (089 / 6221-3000) oder auch gern persönlich zur Verfügung.

 

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