Das Landratsamt informiert - Ehrenrichter gesucht

Dienstag, 22. Juli 2014

Bewerbungsfrist für Ehrenrichteramt am Verwaltungsgericht endet am

11. August 2014

Im Herbst dieses Jahres werden die ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht München für die Amtsperiode 01.04.2015 bis 31.03.2020 neu gewählt. Die ehrenamtlichen Richter wirken bei verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor den Kammern des Verwaltungsgerichts, bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit.

Voraussetzungen / ausgeschlossene Personengruppen

Um dieses Ehrenamt kann sich jeder bewerben, der die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt:
1. Ehrenamtlicher Richter kann nur ein deutscher Staatsbürger werden.
2. Er soll das 25. Lebensjahr vollendet und seinen Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirks, d.h. im Regierungsbezirk Oberbayern, haben.

Vom Amt des ehrenamtlichen Richters sind ausgeschlossen
1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden sind.
2. Personen, gegen die Anklage wegen einer Tat erhoben ist, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.
3. Personen, die nicht das Wahlrecht zu den gesetzgebenden Körperschaften des Landes besitzen.

Des Weitern sollen Personen, die in Vermögensverfall geraten sind, nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.

Zu ehrenamtlichen Richtern können nicht berufen werden:

1. Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundesregierung oder einer Landesregierung,
2. Richter
3. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind.
4. Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit,
5. Rechtsanwälte, Notare und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen.
Darüber hinaus sollten Bewerber bedenken, ob sie dem teilweise zeitaufwendigen und mitunter auch anstrengenden Sitzungsdienst für eine Amtsperiode von 5 Jahren gesundheitlich gewachsen sind.



Bewerben
Interessierte Bürger, die ihren Hauptwohnsitz im Landkreis München haben, können den Bewerbungsbogen beim Landratsamt München schriftlich (Landratsamt München, Mariahilfplatz 17, 81541 München), telefonisch (089/6221 - 2325) oder per E-Mail bei wahlen@lra-m.bayern.de anfordern.

Die Bewerbungen müssen bis 11. August 2014 beim Landratsamt München vorliegen. Bewerbungen, die später beim Landratsamt eingehen können nicht mehr berücksichtigt werden. Interessenten deren Hauptwohnsitz außerhalb des Landkreises München liegt, werden gebeten, sich mit der Kreisverwaltungsbehörde ihres Landkreises bzw. ihrer kreisfreien Stadt in Verbindung zu setzen.

Die Erklärung zu den Voraussetzungen für eine Wahl zum ehrenamtlichen Richter bei den Verwaltungsgerichten steht auf der Homepage des Landratsamtes München unter Bekanntmachungen zum Download bereit

Weitere Informationen

 

www.vgh.bayern.de/internet/media/verwaltungsgerichtsbarkeit/richterlichesehrenamt.pdf



Kontakt

Ansprechpartnerin
Frau Rohrmüller
Telefon: 089 / 6221-2325
Fax: 089 / 6221 44-2325
Zimmer: B 4.31
Fachbereich: 3.1
E-Mail: wahlen@lra-m.bayern.de

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