Europawahl 2019

Donnerstag, 14. März 2019

Vom 23. bis 26. Mai 2019 wählen die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union das Europäische Parlament. Für die Europawahl in Deutschland wurde der
Sonntag, 26. Mai 2019, bestimmt.

Wahlberechtigt sind
- alle deutschen Bürger/-innen und EU-Bürger/-innen.
Achtung: EU-Bürger/-innen evtl. auf schriftlichen Antrag (s. u.)
- Personen, die am Wahltag 18 Jahre alt sind.
- seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Unterschleißheim haben.
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer darf wählen?
Voraussetzung ist der Eintrag in das Wählerverzeichnis, das im Melderegister geführt wird. Die Eintragung erfolgt von Amts wegen. Als Nachweis darüber erhalten Sie ca. in der KW 18 (29.04. bis 03.05.2019) Ihre Wahlbenachrichtigungskarte.
Sollten Sie diese nicht erhalten haben, bitten wir Sie, sich bis spätestens 10. Mai 2019 mit dem Wahlamt der Stadt in Verbindung zu setzen, Telefon: 089/31009-0 oder wahlen @ush.bayern.de.

Wo kann ich wählen?
Ihr Wahllokal (Stimmbezirk) ist auf der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt.
Achtung: Zur Europawahl gilt eine andere Einteilung der Stimmbezirke als z. B. bei Landtags- oder Bundestagswahlen. Alle Wahllokale in Unterschleißheim sind barrierefrei.

Sie wünschen Briefwahlunterlagen?
Füllen Sie bitte die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig aus und kommen Sie mit Ihrem Ausweis oder Reisepass ins Bürgerbüro der Stadt Unterschleißheim.
Wer nicht selbst vorsprechen kann, erhält die Unterlagen zugeschickt, wenn der vollständig ausgefüllte Antrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) bei der Stadt vorliegt. Personen, die die Abholung für einen anderen besorgen wollen (auch Ehegatten), benötigen dazu eine schriftliche Vollmacht des Antragstellers, die ebenfalls auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte zu finden ist.
Für die Europawahl können Sie bis 24.05.2019, 18:00 Uhr, im Bürgerbüro Unterschleißheim Briefwahlunterlagen beantragen.
In begründeten Ausnahmefällen, z. B. bei plötzlicher Erkrankung, können Sie die Briefwahlunterlagen auch am 26.05.2019 bis 15:00 Uhr im Rathaus erhalten.

Um das Wahlrecht in Unterschleißheim ausüben zu dürfen, müssen EU-Bürgerinnen und -Bürger folgendes beachten:


1. Eintragung von Amts wegen
Wahlberechtigte Unionsbürgerinnen und -bürger werden bei der diesjährigen wie auch bei künftigen Europawahlen von Amts wegen von der zuständigen Gemeinde in ein Wählerverzeichnis eingetragen, wenn sie auf ihren Antrag hin bei der Wahl vom 13. Juni 1999 oder einer späteren Wahl zum Europäischen Parlament in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen worden waren, sofern sie ohne zwischenzeitlichen Wegzug in das Ausland am 42. Tag vor der Wahl zum Stichtag am 26.02.2019 bei einer Meldebehörde gemeldet sind. Die Unionsbürgerinnen und -bürger erhalten dann wie alle Wahlberechtigten von ihrer Gemeindebehörde spätestens bis zum 5. Mai 2019 eine Wahlbenachrichtigung, in der auch vermerkt ist, in welchem Wahllokal sie am 26. Mai 2019 ihre Stimme abgeben können.

Nach einem Wegzug aus Deutschland und erneutem Zuzug in die Bundesrepublik Deutschland müssen ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger erneut einen Antrag auf Eintragung in ein Wählerverzeichnis stellen.

2. Eintragung auf Antrag
Ausländische Unionsbürgerinnen und -bürger, die nicht von Amts wegen (siehe Nummer 1) eingetragen werden, aber bei der Europawahl 2019 in der Bundesrepublik Deutschland von ihrem aktiven Wahlrecht Gebrauch machen wollen, müssen einen Antrag auf Eintragung in ein hiesiges Wählerverzeichnis stellen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis für Unionsbürgerinnen und -bürger ist mit einem besonderen Vordruck bei der Stadt Unterschleißheim bis spätestens zum 21. Tag vor der Wahl (5. Mai 2019) zu stellen.
Antragsformulare sind im Bürgerbüro oder  der Internetseite des Bundeswahlleiters im Bereich "Service für Unionsbürgerinnen und -bürger" unter www.bundeswahlleiter.de erhältlich.
Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss persönlich und handschriftlich von der Antragstellerin bzw. vom Antragsteller unterzeichnet sein.

 

 

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