Fahrradfreundliche Kommune - Fahrradabstellsatzung beschlossen

Donnerstag, 23. November 2017

Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 06.11.2017 den Erlass einer neuen Fahrradabstellsatzung beschlossen. Die neue Satzung tritt am 01.01.2018 in Kraft und gilt für alle künftigen Bauvorhaben und genehmigungspflichtigen Nutzungsänderungen.

Hintergrund der neuen Satzung ist, dass der Fahrradverkehr weiter nachhaltig gefördert werden soll und hierfür auch eine ausreichende Zahl von Abstellplätzen notwendig ist. Um für die neue Regelung nicht alle bestehenden Bebauungspläne ändern zu müssen, wurde vom zuständigen Ausschuss eine entsprechende allgemeingültige Satzung beschlossen.

Bei Wohnungen, mit Ausnahme von Ein- und Zweifamilienhäusern, muss bei künftigen Bauvorhaben ein Abstellplatz je angefangene 40m² Gesamtwohnfläche nachgewiesen werden.
Bei Büroflächen ist nach Inkrafttreten der Satzung ein Abstellplatz je 60m² notwendig. Bereiche mit erheblichem Besucherverkehr wie Beratungsräume und Arztpraxen erfordern je angefangene 30m² anzurechnende Nutzfläche einen Fahrradabstellplatz. Weitere Regelungen wurden für Verkaufs-, Versammlungs- und Sportflächen getroffen. Die Satzung im Detail finden Sie in Kürze auf www.unterschleissheim.de unter der Rubrik „Rathaus Online / Satzungen & Verordnungen“.

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