Faschingszug in Unterschleißheim

Montag, 04. Februar 2013

Am Samstag, den 09.02.2013, findet der Unterschleißheimer Faschingszug mit anschließendem Faschingstreiben auf dem Rathausplatz statt.
In der Zeit von 13.00 bis ca. 15.30 kommt es auf nachfolgender Wegstrecke zu Behinderungen:

  1. Volksfestplatz / gesamter Platz
  2. Münchner Ring - zwischen Volksfestplatz und Margaretenanger
  3. Margaretenanger - gesamte Länge  - Einmündung Feldstraße
  4. Feldstraße  bis Alleestraße
  5. Alleestraße bis Bezirksstraße
  6. Bezirksstraße  - Kreisverkehr Ingolstädter Straße
  7. Bezirksstraße -  Einmündung Raiffeisenstraße
  8. Raiffeisenstraße - gesamte Länge
  9. Raiffeisenstraße - Robert Schumann Straße - gesamte Länge
  10. Rathausplatz

Die Stadt möchte alle Verkehrsteilnehmer auf die Veranstaltung hinweisen und bitten, die Bereiche weiträumig zu umfahren. Die Streckensicherung erfolgt auch in diesem Jahr durch die Polizei und die Feuerwehr.
Es wird darauf hingewiesen, dass in der Zeit von 13.00 Uhr bis 24.00 Uhr im Bereich um den Rathausplatz als Veranstaltungsort des Faschingstreibens das Mitführen und Konsumieren von alkoholischen Getränken in der Öffentlichkeit verboten ist. Der entsprechende Bereich wird begrenzt:

  • im Norden durch den Robert-Koch-Weg zur Park-and-Ride-Fläche St. Benedikt-Straße
  • im Osten durch den Gehweg an der Raiffeisenstraße
  • im Süden durch den Zufahrtsweg zur Park-and-Ride-Fläche unter der Le-Crés-Brücke und zum Rathausparkplatz
  • im Westen durch den Grünstreifen an der Bahnlinie

Außerdem erlässt die Stadt Unterschleißheim ein Verbot von Glasflaschen und anderen Glasbehältern auf den Veranstaltungsflächen für das Faschingstreiben.

Bekanntmachung Glasverbot

Bekanntmachung über Alkoholkonsum

Verlegung Wochenmarkt

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.