Friedliches Zusammenleben

Donnerstag, 09. Juli 2015

Hundehalter sollten gewisse Regeln beachten

Bei der Stadt Unterschleißheim gehen immer wieder Beschwerden ein, die den Konflikt zwischen (nicht angeleinten) Hunden und Bürgern unserer Stadt sowie Verunreinigungen durch Hunde auf Straßen, Gehwegen, Kinderspielplätzen und Grünanlagen zum Thema haben. Die Stadt möchte deshalb an die gegenseitige Rücksichtnahme appellieren. Mit dem notwendigen Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme, Disziplin und Verständnis kann ein friedliches Zusammenleben von Mensch und Hund aufgebaut werden.

Auch wenn sich die Anleinpflicht in Unterschleißheim auf den Valentinspark beschränkt, sollten Hunde vorsichtshalber an die Leine genommen werden, wenn sich Passanten, Radfahrer und insbesondere Kinder nähern, um möglichen Konflikten vorzubeugen. Die Mitnahme von Hunden auf Kinderspielplätze und Grünspielplätze ist laut der geltenden Grünanlagensatzung der Stadt verboten - dieses Verbot gilt auch für angeleinte Hunde. Bei Nichtbeachtung droht Bußgeld im Rahmen eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens.

Außerdem ist dafür zu sorgen, dass Ihr Hund das eingezäunte Grundstück nicht selbständig verlassen kann. Die Stadtverwaltung weist Sie darauf hin, dass im Falle einer Verletzung oder Beschädigung durch freilaufende Hunde der Hundehalter grundsätzlich zum Schadensersatz verpflichtet ist und sogar strafrechtlich verfolgt werden kann. Auch die Verunreinigungen öffentlicher Flächen, wie z.B. Grünanlagen und Gehwege, aber auch Felder und Wiesen, stellen für die Umwelt ein Ärgernis dar. Aus diesem Grund werden die Hundehalter besonders auf ihre Verpflichtung hingewiesen, die durch ihren Hund verursachten Verunreinigungen ordnungsgemäß zu beseitigen. Bitte nutzen Sie zu diesem Zweck eine der 21 Dog-Stationen, die im Stadtgebiet aufgestellt wurden.

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