Hinweis auf eine amtliche Bekanntmachung des Zweckverbandes „Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim“ im Amtsblatt des Landratsamtes Freising

Mittwoch, 07. August 2013

Die Stadt Unterschleißheim und die Gemeinde Eching haben sich gemäß Artikel 17 Abs. 1 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) in der Fassung der Bekanntgabe vom 20.06.1994 (GVBl. S 555 ber. 1995 S. 98 BayRS 2020-6-1-l), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2012 (GVBl. S. 30) zu einem Zweckverband zusammengeschlossen.
Die Verbandssatzung vom 07.01.2004 mit Änderungssatzung vom 19.07.2004 wurde nach Abstimmungen in den beteiligten Verbandskommunen geändert und tritt mit Eintritt der Rechtskraft der neu gefassten Verbandssatzung außer Kraft.

Das Landratsamt Freising hat die neu gefasste Verbandssatzung am 14. Juni 2013 (AZ: 21-020-4) rechtsaufsichtlich nach Art. 48 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KommZG genehmigt. Die Satzung wurde am 25. Juli 2013 durch den Verbandsvorsitzenden ausgefertigt und tritt einen Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Freising in Kraft.

Die neue Verbandssatzung liegt zur Einsicht in den Geschäftsräumen der Stadt Unterschleißheim (Rathaus, Zimmer 221) öffentlich aus.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.