Hundesteuerpflicht - Hunde müssen angemeldet werden

Freitag, 16. Dezember 2016

In Unterschleißheim sind aktuell 879 Hunde angemeldet. Wer einen über vier Monate alten, der Stadt noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Stadt melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Stadt ein Hundezeichen ("Hundemarke") aus.

Für das Jahr 2016 hat sich keine Veränderung bei der Hundesteuer ergeben, so dass die Steuerpflicht öffentlich bekannt gemacht wurde. Die Stadt möchte auch die Hundehalter erreichen, denen die Hundesteuerpflicht unbekannt ist. Für die kommende Festsetzung der Hundesteuer wird Unterschleißheim mit der Veröffentlichung des nächsten Steuertermins auch einen Hinweis zur Hundesteuer auf der Homepage und in der regionalen Presse veröffentlichen.

Das Anmeldeformular finden Sie auch im Internet unter www.unterschleissheim.de, Rathaus & Bürgerservice, Stichwort "Formulare". Bitte denken Sie daran, dass das Versäumnis dieser Anmeldung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit einem Bußgeld belegt werden kann.

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