Bekanntmachung
Die Dokumente vom 13.04.2017, Aktenzeichen 20/25-134014-2017, an den Empfänger sind nicht zustellbar, da sein Aufenthaltsort unbekannt ist und eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellungs-bevollmächtigten nicht möglich ist.
Die Dokumente können von dem Empfänger bei der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, Zimmer 203, II. Stock, eingesehen bzw. abgeholt werden.
Nach Ablauf der gesetzlichen Frist zum Aushang dieser Benachrichtigung an der Amtstafel gelten die Dokumente gemäß § 122 Abs. 3 und 4 Abgabenordnung (AO) in Verbindung mit Art. 15 Bayerisches Verwaltungszustellungs- u. Vollstreckungsgesetz (VwZVG) als öffentlich zugestellt. Durch die öffentliche Zustellung wird die Rechtsbehelfsfrist in Gang gesetzt, mit deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Christoph Böck
Erster Bürgermeister