Mehr Sicherheit für Radfahrer - Radwege in der Nelken-/ und Stadionstraße und Furtweg nicht mehr benutzungspflichtig

Donnerstag, 26. November 2015

In der Nelken-/ und Stadionstraße dürfen Radfahrer künftig zwischen dem Münchner Ring und der Raiffeisenstraße auf der Straße fahren. Das Gleiche gilt für den Furtweg zwischen der Landshuter Straße und Am Weiher jeweils für beide Fahrtrichtungen. Die Radwegebenutzungspflicht wurde aufgehoben, die entsprechenden blauen Schilder mit weißem Fahrrad werden abgebaut. Damit wird den Radfahrern ermöglicht, selber zu wählen, ob sie die Straße oder den nicht mehr benutzungspflichtigen Radweg (einen sogenannten „Anderen Radweg“) benutzen. An die neue Regelung müssen sich alle Verkehrsteilnehmer gewöhnen: Die Rad- und auch die Autofahrer.

Die Benutzungspflicht in der Nelken-/ Stadionstraße und im Furtweg wurde deshalb aufgehoben, weil hier die Voraussetzungen sehr günstig sind. So ist zum einen der Autoverkehr relativ gering, zum anderen gilt Tempo 30, weshalb die Fahrgeschwindigkeit niedrig. Gleichzeitig haben die beidseitigen Rad- und Fußwege nicht immer die geforderten Breiten. Die Radwege, aber auch die Gehwege sind  zum Teil streckenweise sehr schmal, und nicht auf den seither stark angewachsenen Radverkehr ausgelegt. Diese Kombination hat dazu geführt, dass sich die Mitglieder des Umwelt- und Verkehrsausschusses für die Verlegung des Radverkehrs auf die Straße entschieden haben.

Mit der Aufhebung der Radwegbenutzungspflicht an geeigneten Strecken setzt die Stadt jüngste Erkenntnisse der Verkehrsunfallforschung um. Die häufigste Unfallursache unter Beteiligung von Radfahrern ist, dass sie auf dem Radweg an Einmündungen und Zufahrten von Autofahrern übersehen werden. Auf der Fahrbahn sind Radfahrer häufig sicherer. Dies mag im subjektiven Empfinden des einzelnen Radfahrers manchmal anders erscheinen, aber objektiv gesehen ist es eine Tatsache. Die wenigsten Unfälle mit Radfahrern passieren auf Straßen ohne Radweg. Eine Radwegbenutzungspflicht darf grundsätzlich auch nur dann angeordnet werden, wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt (§ 45 Abs. 9 Satz 2 der Straßenverkehrsordnung - StVO).

Die Stadt Unterschleißheim weist darauf hin, dass auch nach Entfernung der blauen Radwegschilder die bisherigen Fahrspuren für die Radfahrer weiterhin von Radfahrern benutzt werden dürfen. Jedoch ist es sicherer, die Fahrbahn zu benutzen: Dort ist man stets im Blickfeld der Autofahrer. In vielen Fällen kommt man auch ungehinderter und zügiger voran.

Aufgrund der neuen Regelung bittet die Stadt Unterschleißheim alle Verkehrsteilnehmer um gegenseitige Rücksichtnahme. Sowohl die Radfahrer als auch die Autofahrer müssen sich gerade in der ersten Zeit an die neue Situation gewöhnen. Wahrscheinlich ist es für einige Radfahrer noch ungewohnt, sich gemeinsam mit einem Auto auf der Fahrbahn zu bewegen. Autofahrer werden vielleicht manchmal etwas weniger Platz zum Überholen haben und etwas länger warten müssen. Bei gegenseitiger Rücksichtnahme und einer umsichtigen Fahrweise von allen wird die Umstellung auf die neue Situation bald zu mehr Sicherheit führen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.