Vor genau 20 Jahren wurde das Energiewirtschaftsgesetz reformiert. Das Gesetz soll „eine möglichst sichere, preisgünstige und umweltverträgliche leitungsgebundene Versorgung mit Elektrizität und Gas im Interesse der Allgemeinheit“ bezwecken – so steht es in §1 des Gesetzes. Jeder Verbraucher kann seitdem seinen Stromlieferanten frei wählen, da diese standortunabhängig und überregional ihre Leistungen anbieten dürfen.
• Fördern Sie die Energiewende durch Wechsel zu echtem Ökostrom: Der Preis ist das eine – eine konsequente Abkehr von Atom- und Kohlestrom das andere. Anbieter von echtem Ökostrom liefern ausschließlich und 100% regenerativ erzeugten Strom, haben keine Verflechtungen mit konventionellen Atom- und Kohlestrom-Konzernen und fördern so aktiv und konsequent den Neubau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen. Nur so kann der Anteil ökologischen Stroms erhöht und der Anteil von Atom- und Kohlestrom reduziert werden.
• Einfacher Wechsel: Sie schließen einen Vertrag mit dem neuen Stromanbieter, alles Weitere erledigt dieser. Der Wechselprozess ist gesetzlich geregelt und läuft standardisiert ab. Der örtliche Grundversorger garantiert eine unterbrechungsfreie Versorgung.
• Faire Vertragsbedingungen checken: Achten Sie auf eine kurze Kündigungsfrist (wenige Wo¬chen), keine oder nur eine kurze Mindestvertragslaufzeit, keine Mindestabnahmemenge und keine Vorauszahlungen von mehreren Monaten.
• Wertschöpfung vor Ort steigern: In den Landkreisen Ebersberg und München sind verschiedene Stromanbieter ansässig – unter Ihnen auch Gemeinde- und Stadtwerke. Durch die Auswahl eines regionalen Anbieters unterstützen Sie Ihr Stadtwerk und außerdem die lokalen Erzeuger. Fragen Sie auch beim örtlichen Versorger nach der Herkunft des Stroms.
• Ökostrom-Tarife können Sie auf der EcoTopTen-Plattform des Öko-Instituts nach Anbieter und Zertifikat filtern: www.ecotopten.de/strom/oekostrom-tarife
Mit echtem Ökostrom die Energiewende anschieben
Freitag, 30. November 2018