Natur braucht Rückzugsmöglichkeiten - Blumen pflücken auf Ausgleichsflächen nicht erlaubt

Freitag, 06. Oktober 2017

Um die mit der Ausweisung von Baugebieten verbundenen Eingriffe in den Naturhaushalt auszugleichen, sind die Kommunen verpflichtetm, entsprechende naturfachliche Ausgleichsflächen auszuweisen. Diese Ausgleichsflächen dienen als Rückzugsort für Tiere und Pflanzen. Eine Nutzung dieser Flächen widerspricht dem Ziel, diese Flächen als natürlichen Lebensraum zu schützen.

Deshalb weist die Stadtverwaltung darauf hin, dass auf den Ausgleichsflächen der Stadt, vor allem den Flächen südlich des Waldfriedhofes, das Pflücken, Schneiden und Entnehmen von Blumen, Pflanzen und Pflanzenbestandteilen nicht gestattet ist. Die dortigen Pflanzen sind Teil eines ökologischen Systems. Die Stadtverwaltung bittet um entsprechende Berücksichtigung und weist darauf hin, dass ein Fehlverhalten entsprechend geahndet werden kann.

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