Neuer Online-Dienst im Landratsamt München

Mittwoch, 10. Juni 2015

Sie möchten Freunde oder Verwandte aus dem Ausland zu einem Besuch einladen? Sind Ihre Gäste visumspflichtig, ist zur Antragstellung bei einer deutschen Auslandsvertretung in der Regel die Vorlage einer Verpflichtungserklärung notwendig. Ab sofort können Sie die hierfür nötigen Angaben über ein Online-Verfahren übermitteln.
Mit dem neuen Verfahren benötigen Sie nur wenige Minuten für Ihren Behördengang im Landratsamt München. Nur die Bezahlung der Gebühren und eine Unterschrift muss der Verpflichtungsgeber nach wie vor persönlich leisten. Anschließend wird die Verpflichtungserklärung umgehend ausgehändigt.
Bequeme und sichere Online-Übermittlung der Daten
Die Bearbeitung erfolgt bereits im Vorfeld nach der Online-Übermittlung der Angaben. Sofern noch Rückfragen bestehen oder weitere Unterlagen erforderlich sind, wird der Antragsteller vom zuständigen Sachbearbeiter aus dem Landratsamt per E-Mail oder telefonisch kontaktiert.
Ebenso kommt das Landratsamt auf den Antragsteller zu, um einen passenden Termin für die Abholung der Verpflichtungserklärung zu vereinbaren.
Die Übermittlung der Daten und anhängenden Unterlagen erfolgt verschlüsselt in einem sicheren Verfahren. Weitere Informationen zur Verpflichtungserklärung sowie das Online-Verfahren finden Sie unter: http://www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/auslaender/verpflichtungserklaerung-zum-aufenthalt-visumspflichtiger-besucher-abgeben/

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