Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 141 "Wohngebiet nördlich der Neufahrner Straße"

Dienstag, 19. Februar 2013

Der Grundstücks- und Bauausschuss  der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 10.12.2012  die Stellungnahmen aus der vorangegangenen öffentlichen Auslegung beschlussmäßig behandelt. Zusätzlich wurde eine Korrektur bei der Straßenplanung beschlossen (Vergrößerung der Wendehämmer). Der gemäß Beschluss überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 141 in der Fassung vom 10.12.2012   liegt einschließlich Umweltbericht und Begründung zur Einsichtnahme noch bis 08.03.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.

Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Auf Grund der geringfügigen Änderungen und der wiederholten öffentlichen Auslegung wird die Frist gem. § 4 a Abs. 3 BauGB angemessen auf zwei Wochen verkürzt.
Neben dem Umweltbericht (einschließlich spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung) liegen keine weiteren  umweltbezogenen Informationen und Stellungnahmen aus.

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