Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans Nr. 55 d "Lohhof-Süd Teil Süd-Ost"

Donnerstag, 04. April 2013

Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seinen Sitzungen am 18.09.2012 sowie am 19.02.2013 die Stellungnahmen und Anregungen aus der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 55 d behandelt, es wurde die Überarbeitung und erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans beschlossen. 
Der künftige Gesamtbebauungsplan Nr. 55 d fasst den ehemaligen BP Nr. 55 sowie die Änderungsbebauungspläne Nr. 55c und 55b zusammen und aktualisiert die Festsetzungen auf den ortsüblichen Standard. Die Aufstellung des BP Nr. 55d  findet gem. § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren statt.  Eine Umweltprüfung wird nicht vorgenommen, ein Umweltbericht nicht erstellt.
Der Bebauungsplan Nr. 55 d in der Fassung vom 19.02.2013 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme bis 10.05.2013 im Rathaus Unterschleißheim, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt (III. OG), Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim, während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Hingewiesen wird darauf, dass ein Antrag gem. § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle)  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.