In der letzten Bürgerversammlung gab es die Anregung, in der Alleestraße vor der Genezareth Kirche ein Parkverbot für LKW anzuordnen. Der Antragssteller begründete dies damit, dass dort ständig parkende LKWs den Kirchenbesuchern das Überqueren der Straße erschweren. Darüber hinaus gibt es in der Kirche regelmäßige Veranstaltungen, die durch ihre zahlreichen Besucher den Parkdruck verstärken.
Die Alleestraße befindet sich in diesem Abschnitt innerhalb eines reinen Wohngebietes. Dort ist das regelmäßige Parken von LKW über 7,5 Tonnen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen nach der StVO unzulässig. Nach einer Prüfung des Sachverhaltes konnte die Verwaltung feststellen, dass an der besagten Stelle auch Fahrzeuge bis 7,4 Tonnen parken, weshalb das bereits gesetzliche Halteverbot nicht greift.
Einstimmig entschied der Umwelt- und Verkehrsausschuss, die Anordnung einer Parkbeschränkung „Parken nur für PKW/Motorräder“ vor der Genezareth Kirche in der Alleestraße zu erlassen. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits beauftragt.