Planfeststellungsverfahren zum 6-streifigen Ausbau der BAB 92 - Stadt erreicht Verbesserungen beim Lärmschutz

Donnerstag, 14. November 2019

Der Erörterungstermin zum Planfeststellungsverfahren zum Ausbau der Bundesautobahn 92 am 23.07.2019 hatte aus Sicht der Stadt einige Fragen offen gelassen. Vor allem der Schutz für die Anwohner ist der Stadt in dem Verfahren ein wichtiges Anliegen, weshalb mehrfach ein verbesserter Lärmschutz eingefordert wurde.

Deutlich besserer Lärmschutz durch hochwertigen Asphalt
Das Schallschutzprogramm für den Ausbau der Autobahn ist auf eine Reduzierung von -5 dB(A) ausgelegt. Eine wesentliche Verbesserung in den Planungen gegenüber dem aktuellen Zustand ist nun, dass der neue Asphalt beim Einbau eine Lärmminderung von bis zu -10 dB(A) aufweisen wird. Im Laufe der Nutzungszeit reduziert sich diese lärmmindernde Eigenschaft. Nach ca. acht bis zehn Jahren wird der Lärm immer noch um -5 dB(A) reduziert. Damit wird, über das gesetzlich erforderliche Maß hinaus, eine spürbare Lärmminderung erreicht. Nach dieser Nutzungszeit wird der Asphalt erneuert, sodass der Asphalt den Lärm dann wieder bis zu -10 dB(A) mindert.

Standstreifen wird nicht als Fahrbahn freigegeben
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens hat die Stadt auch darauf gedrungen, dass der Standstreifen nicht ohne zusätzliche Schutzmaßnahmen als Fahrbahn freigegeben werden darf. Der Vorhabensträger hat hierzu versichert, dass dies nicht geplant sei. Für den Fall einer zukünftigen Freigabe des Standstreifens wäre ein erneutes Planfeststellungsverfahren und damit eine erneute Prüfung des Lärmschutzes erforderlich.

Stadt hat Erhöhung der Lärmschutzanlagen auf eigene Kosten geprüft
Aufgrund von Bürgeranregungen im Planfeststellungsverfahren hat die Stadt eine Prüfung zur möglichen Erhöhung der Wandkombination durchgeführt und schalltechnisch bewertet. Die durchgeführte Prüfung des Lärmschutzprogramms der Autobahndirektion für den Ausbau der Autobahn ergab dabei, dass die maßgeblichen Grenzwerte eingehalten würden. Der Betreiber hat sich dazu verpflichtet, dass die neuen Lärmschutzanlagen in Kombination mit dem lärmmindernden Asphalt ihre Wirkung dauerhaft  gewährleisten.
Intensiv geprüft wurde durch die Stadt, welche Lärmreduzierung die Erhöhung der Lärmschutzanlagen auf eigene Kosten bringt.
In dem Gebiet der geplanten Wohnbebauung nördlich des Furtwegs wurde durch Berechnungen festgestellt, dass der Immissionsgrenzwert [49 dB(A)] im maßgeblichen Nachtzeitraum um mindestens 2 bis 3 dB(A) unterschritten wird. Außerdem befinden sich an der relevanten Fassade keine Fenster von schutzbedürftigen Räumen. Gleiches gilt für die Erweiterung der Wohnbebauung nördlich der Straße Am Weiher. Auch dort wurde der Immissionsgrenzwert im maßgeblichen Nachtzeitraum um ca. 3 dB(A) unterschritten. Die weitere Erhöhung der geplanten Anlagen auf Kosten der Stadt hätte nach Aussagen des Gutachters lärmtechnisch eine sehr geringe Wirkung für Wohnbereiche südlich der Autobahn. Dies liegt auch daran, dass die Lärmquelle entgegen der Hauptrichtung der vorherrschenden Windausbreitung liegt. Darüber hinaus ist nicht abschließend geklärt, ob eine Erhöhung in diesem Bereich überhaupt möglich wäre, da dies eine Verbreiterung der geplanten Anlage erfordern könnte. Die für die Erhöhung erforderlichen Kosten von ca. 2,7 Mio. Euro würden somit einer Reduzierung um maximal 1,5 dB(A) gegenüberstehen.
Auch eine Erhöhung des Lärmschutzwalls auf eigene Kosten auf 4 m im Bereich des Hirschdamms in Riedmoos wurde geprüft. Die Berechnungen der Autobahndirektion ergaben bei der geplanten Höhe von 2 m keine Überschreitungen der maßgeblichen Werte. Einer Erhöhung des Walls auf 4 m würde eine Verbesserung der Lärmvorsorge um 1 dB(A) ergeben. Allerdings ist nach den allgemeinen Erkenntnissen der Akustik eine Reduzierung der Verkehrsgeräusche von weniger als 3 dB(A) menschlich kaum wahrnehmbar. Aus diesem Grund hat der Stadtrat beschlossen, eine Erhöhung der Lärmschutzwände über die Planungen des Vorhabensträgers hinaus, nicht weiter zu verfolgen.

Verbreiterung von Geh- und Radwegen
Im Zuge des Ausbaus der Autobahn 92 finden auch Veränderungen an den Überführungen im Bereich Furtweg und Birkhahnstraße statt.
In diesem Zusammenhang besteht für die Stadt die Möglichkeit, auch die Geh- und Fahrradwege bei den Überführungen auf eigene Kosten zu verbreitern. Der Stadtrat hat sich dafür entschieden, diese Chance zu nutzen und die dafür zusätzlichen Kosten von ca. 1,1 Mio. Euro zu übernehmen.

Errichtung eines Pendlerparkplatzes an der Anschlussstelle Unterschleißheim
Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde nördlich der Autobahnanschlussstelle Unterschleißheim ein Pendlerparkplatz geplant. Auf der frei werdenden Fläche der ehemaligen B 13 soll dieser Parkplatz an die Moosachstraße angebunden werden. Der Pendlerparkplatz soll nach Maßgaben der Autobahndirektion mit 92 Parkplätzen ausgestattet sein und dem Abhol- und Mitnahmeverkehr bei Fahrgemeinschaften und dem Fahrerwechsel im regionalen und überregionalen Verkehr dienen. Der Unterhalt des Parkplatzes, einschließlich Verkehrssicherung und Winterdienst soll in Zukunft der Stadt Unterschleißheim obliegen. Die Autobahndirektion hat der Bitte der Stadt zugestimmt und wird dort einen Höhen-Schlagbaum an der Einfahrt errichten, um ein unerlaubtes Parken von LKWs zu verhindern.

Die Kreuzung BAB 92 und B 13 bietet für Fahrgemeinschaften und Pendler eine gute Gelegenheit, solche Angebote wahrzunehmen und verstärkt zu nutzen. Damit sind Entlastungseffekte für das Aufkommen auf diesen Straßen zu erwarten, um damit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Für die Attraktivität der Anlage könnten auch weitere Mobilitätsangebote an diesem Standort eingerichtet werden. So wäre es in Zukunft möglich, Anbieter von Car-Sharing-Systemen für ein Angebot zu motivieren oder auch den Ausbau von E-Ladestationen am Standort zu vollziehen.

Der Stadtrat stimmte der Errichtung des Parkplatzes sowie der Betriebskostenübernahme einstimmig zu. Um dieses Vorhaben realisieren zu können sind noch weitere Verhandlungen mit der Gemeinde Eching nötig, auf deren Gebiet die Fläche des künftigen Parkplatzes liegt.

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