Staatsstraße 2053 vom Kreuzhof in Richtung Lustheim

Donnerstag, 21. November 2013

Stadt fordert Nachtfahrverbot für LKW und Flüsterbelag

Im Zuge der Bearbeitung eines aus der Mitte des Stadtrates eingebrachten Antrages für Lärmminderungsmaßnahmen im Bereich Lohhof-Süd entlang der Staatsstraße 2053 Kreuzstraße, der u.a. von der zuständigen Verkehrsbehörde im Landratsamt ein Nachtfahrverbot für LKW fordert, wurde der Stadt nun vorab mittgeteilt, dass in den nächsten Jahren die Fahrbahn saniert werden soll.
Im Zuge dieser Maßnahme wird jetzt die Stadt Unterschleißheim beim Staatlichen Bauamt Freising als Straßenbaulastträger auf lärmmindernde Maßnahmen durch die Aufbringung eines Flüsterasphaltes drängen. Im letzten Grundstücks- und Bauausschuss gab die Verwaltung dazu einen Zwischenbericht, den die Mitglieder nutzten, diese Forderung bereits jetzt einzubringen.

Das für die Staatsstraße zuständige Staatliche Bauamt Freising erklärte, dass eine Erneuerung der Fahrbahnoberfläche in den nächsten zwei bis drei Jahren vorgesehen ist. Der genaue Zeitpunkt der Maßnahme hängt von den zugewiesenen Finanzmitteln an das Straßenbauamt ab.
Eine solche Maßnahme erfolgt normalerweise ohne Beteiligungsverfahren mit den betroffenen  Kommunen. Deshalb wird die Stadt Unterschleißheim bereits im Vorfeld aktiv, um die Aufbringung von sogenanntem Flüsterasphalt zu erreichen. Für Lohhof-Süd wäre das eine spürbare Lärmminderung.
Allerdings stehen die Chancen nicht unbedingt besonders hoch, denn diese Belagsart wird grundsätzlich nur auf solchen Straßenabschnitten aufgebracht, die keiner Geschwindigkeitsbegrenzung unterliegen. Auf der Kreuzstraße gilt jedoch ein Tempolimit von 60 km/h.
Als weitergehende Maßnahme zum Schutz der Anlieger fordert der Antrag ein Nachtfahrtverbot für Lastwagen über 7,5 Tonnen. Das zuständige Landratsamt München hat sich zu dieser Thematik bisher nur insoweit geäußert, dass die Stellungnahmen der Fachbehörden noch nicht vorliegen. Es bleibt also vorerst abzuwarten.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.