Stadt leitet Verfahren zur begrenzten Schaffung von Baurecht ein

Mittwoch, 03. Februar 2016

Das Fehlen eines Bebauungsplanes im Ortsteil Inhauser Moos ist für die Stadt Unterschleißheim und die betroffenen Grundstückseigentümer seit vielen Jahren unbefriedigend. Der von der Stadt aufgestellte Bebauungsplan Nr. 125 „Inhauser Moos“ ist aus planungsrechtlichen Gründen jedoch im zweiten Anlauf zum Stillstand gekommen. Gründe der landesplanerischen Zielsetzung, eine Zersiedelung der Landschaft abseits innerörtlicher Bebauungszusammenhänge zu verhindern, sprechen dagegen, wie die zuständigen Behörden mitgeteilt haben.

Deshalb suchte die Stadt in der Vergangenheit intensiv nach Möglichkeiten, um dennoch eine angemessene, im Sinne der Eigentümer notwendige Erweiterung der Wohnraumschaffung in dem zu Unterschleißheim gehörenden Ortsteil zu ermöglichen.

Der vom Landratsamt München unterbreitete Kompromissvorschlag ist nun, mithilfe einer sogenannten Außenbereichssatzung anstelle eines regulären Bebauungsplanes, eine eng begrenzte Erweiterung der Siedlung an der Moosachstraße zu erreichen, die sich allein auf den südlichen Bereich der Straße beschränkt, in dem bereits ein Gebäudebestand vorliegt. Eine darüber hinausgehende Ausweitung in Richtung der freien Landschaft scheidet jedoch aus landesplanerischen Gründen aus.

Auch wenn die Stadt die Aufstellung eines Bebauungsplanes bevorzugt hätte, war nunmehr das oberste Ziel, Baurecht in vertretbaren Umfang schaffen zu können. Der Unterschied bei der Außenbereichssatzung zum regulären Bebauungsplan liegt in erster Linie darin, dass diese lediglich ihren Geltungsbereich und eine maximal zulässige Grundfläche für Gebäudeerweiterungen bzw. Neubauten festlegt unter Anrechnung des Altbestandes. Regelungen wie Schallschutz, Gestaltungsmerkmale, Grünordnung und Stellplätze kann die Außenbereichssatzung nicht treffen, solche sind nur dem Bebauungsplan vorbehalten. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung muss gewährleistet sein.

Betroffen von dieser Regelung sind insgesamt neun Grundstücke, auf denen nun Neu- und Erweiterungsbauten zwischen insgesamt 100 bis 143 m² Grundfläche möglich sind. Die verkehrstechnische Erschließung der Bauvorhaben wird über die vorhandene Moosachstraße erfolgen. Als nächster Schritt werden nun die Stellungsnahmen der zu beteiligenden Behörden eingeholt, um diese in die zu erlassende Außenbereichssatzung einzuarbeiten.

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