Stadtrat gewährt Arbeitsmarktzulage für Erzieher und Kinderpfleger

Donnerstag, 04. Dezember 2014

Nach dem deutschlandweiten Ausbau der Kinderbetreuungsplätze ist es für die Kommunen in der Vergangenheit schwerer geworden, qualifiziertes und verlässliches Personal im teuren Ballungsraum München zu finden. Die Situation unterscheidet sich in Bayern regional, deshalb hat der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern bereits 2009 beschlossen, dass für einzelne Berufsgruppen eine Arbeitsmarktzulage gewährt werden kann.

Nachdem die Landeshauptstadt München für seine Erzieherinnen und Erziehern eine Arbeitsmarkzulage beschlossen hat, hat der Bayerische Gemeindetag den Städten und Gemeinden im Landkreis München empfohlen, diese Zulage ebenfalls einzuführen.

Der Stadtrat war sich in seiner Beratung einig darüber, dass die Zulage, anders als in der Landeshauptstadt München, auch auf Kinderpfleger ausgeweitet werden soll. Beschlossen wurde nun, dass die Erzieherinnen und Erzieher sowie die Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger ab 01.01.2015 zunächst befristet bis zum 31.12.2020 eine Arbeitsmarktzulage erhalten. Diese beträgt für den Beruf des Erziehers 150 Euro brutto monatlich und für Kinderpfleger 100 Euro brutto monatlich.
Das Ziel dieses Beschlusses ist es, keinen Standortnachteil gegenüber den Nachbarkommunen zu haben, welche parallel ebenfalls die Arbeitsmarktzulage einführen, und damit das nötige Kinderbetreuungspersonal für Unterschleißheim anwerben zu können.
Da die Kinderbetreuungseinrichten in Unterschleißheim von freien Trägern betrieben werden, und die Stadt hierfür kein eigenes Personal beschäftigt, bedeutet diese Entscheidung, dass die Träger die Zulagenzahlungen an ihre Beschäftigten wieder über Defiziterstattungen der Stadt zurückerhalten.
Eine Entscheidung darüber, ob und ggf. in welcher Höhe die Mehrkosten hieraus auf die Elternbeiträge umgelegt werden, wurde mehrheitlich zurückgestellt, zuvor soll die Verwaltung die Thematik weiter aufbereiten und dann erneut dem Stadtrat vorlegen.

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.