Städtische Friedhöfe - Grabsteine werden auf Standsicherheit geprüft

Donnerstag, 27. April 2017

Jährlich ereignen sich bundesweit zahlreiche Unfälle, die auf lose Grabmale zurückzuführen sind. Zur Vermeidung solch teils tragischer Unfälle sind die Friedhofsverwaltungen daher verpflichtet, mindestens einmal im Jahr nach der Frostperiode die Grabmale auf ihre Standfestigkeit zu überprüfen.

Auf den städtischen Friedhöfen wird diese Standsicherheitsprüfung im Jahr 2017 im

  • Friedhof Nelkenstraße vom 16. Mai bis 18. Mai 2017
  • Waldfriedhof vom                23. Mai bis 24. Mai 2017

erfolgen. Die Grabrechtsinhaber können an der Überprüfung teilnehmen.

Die Prüfungen in den einzelnen Sektionen finden an folgenden Tagen statt:

Friedhof Nelkenstraße        

  • Sektion A/B/C       16.05.2017
  • Sektion D/E/F       17.05.2017
  • Sektion G             18.05.2017                                    

Waldfriedhof            

  • Sektion A/B           23.05.2017
  • Sektion C/D          24.05.2017


Weshalb kommt es überhaupt zu Lösungen oder zum Umstürzen von Grabmalen?
Die Ursachen sind vielfältig: Frost, starke Regenfälle, Schädigungen am Fundament, Senkungen durch Hohlräume, Aushebungen benachbarter Gräber sowie Einwirkungen des Wurzelwerks von Bäumen und Sträuchern oder eine nicht fachgerechte Befestigung des Grabmals können die Standsicherheit beeinträchtigen.

Was geschieht bei der Überprüfung der Grabmale?
Bei der Prüfung wird mit einem geeichten Messgerät, einem Drucktester, ein Prüfdruck von 300N auf das Grabmal ausgeübt. Dieser Prüfvorgang ist in der TA-Grabmal (technische Anweisung zur Standsicherheit von Grabmalanlagen) definiert. Wird bei der Überprüfung eines Grabmals festgestellt, dass die Standsicherheit nicht gegeben ist, werden die Nutzungsberechtigten von der Friedhofsverwaltung informiert und zur Beseitigung der Gefahrenlage aufgefordert. Besteht durch lockere Grabmale eine erhebliche Gefährdung für die Friedhofsbesucher, werden wackelige Grabmale abgesperrt oder umgelegt.
Die Friedhofsverwaltung bittet daher die Grabrechtsinhaber um ihr Verständnis für diese Maßnahme, die der Sicherheit aller Friedhofsbesucher dient.

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