Vergünstigungen für bestimmte Landkreis-Bürger

Mittwoch, 09. April 2014

Der LandkreisPass ist da!

 

Der Landkreis München hat zum 1. April 2014 den LandkreisPass eingeführt. Der LandkreisPass bietet Bürgerinnen und Bürger des Landkreises München eine Vielzahl von Vergünstigungen.

Sparen mit dem LandkreisPass

Inhaber des LandkreisPasses erhalten Preisnachlässe und Vergünstigungen unterschiedlichster Art, darunter Vergünstigungen bei teilnehmenden kommunalen Einrichtungen und Gewerbetreibenden.

Billiger mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs

Zudem haben Inhaber des LandkreisPasses die Möglichkeit, die IsarCard S - Landkreis München zur Benutzung der Verkehrsmittel des MVV für das Gesamtnetz zu einem vergünstigten Preis zu erwerben. Erhältlich ist ein personalisiertes Monatsticket zum Preis von 23,50 €.

Wer kann den LandkreisPass erhalten?

Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Landkreis München haben und

• Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach dem SGB II,
• Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII oder
• Leistungen nach §§ 2, 3 Asylbewerberleistungsgesetz beziehen oder
• Personen, die nachweisen können, über ein Einkommen von nicht mehr als 20% über den Einkommensgrenzen der o.g. staatlichen Hilfen zu verfügen. Außerdem darf die Vermögensfreigrenze nicht überschritten sein (Vermögensfreibetrag beträgt pro Lebensjahr 150 €) oder
• einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.


Zudem können auch Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München sind, einen LandkreisPass bekommen.

Wie lange ist der LandkreisPass gültig?

Der LandkreisPass ist grundsätzlich sechs Monate gültig. LandkreisPässe für Berechtigte, die einen Bundesfreiwilligendienst oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten oder Inhaber der Bayerischen Ehrenamtskarte des Landkreises München sind, gelten 12 Monate.

Wie kann ich den LandkreisPass beantragen?

Die Antragsformulare für den LandkreisPass erhalten Sie im Landratsamt München, bei den Gemeinden und Städten im Landkreis München.

Die Formulare sowie weitere Informationen sind auch online abrufbar unter: www.landkreis-muenchen.de/familie-gesellschaft-gesundheit-soziales/landkreispass-beantragen

Um den LandkreisPass zu beantragen, brauchen Sie das ausgefüllte Antragsformular, einen Nachweis über die Anspruchsberechtigung (z.B. einen Bescheid über Leistungen nach dem SGB II) sowie ein aktuelles Passbild.

Für die Beantragung des LandkreisPasses entstehen keine Kosten.

Partner mit Sozialverantwortung gesucht!

Haben Sie Freude daran, die Sozialgerechtigkeit an Ihrem Standort zu unterstützen? Können und wollen Sie etwas für die Menschen im Landkreis München tun, die auf Hilfe über das gesetzliche Maß hinaus angewiesen sind?
Oder für all jene ehrenamtlichen Helfer, die ihre Freizeit opfern und sich im hohen Maß für Andere einsetzen?
Dann werden Sie Akzeptanzpartner des LandkreisPasses.

Wie das geht, erfahren Sie unter: landkreispass @lra-m.bayern.de

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