Verunreinigung der Moosach festgestellt - Vorsicht beim Fischverzehr

Mittwoch, 14. August 2019

Im Landkreis Freising wurden mit perfluorierter Alkylsubstanz belastete Fische im Gewässer der Moosach gefunden. Auch für den Landkreis München wird durch das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit vorsorglich vom Verzehr von Fischen aus der Moosach abgeraten.

Im Landkreis Freising hat das Wasserwirtschaftsamt München (WWA) im Rahmen eines großflächigen Monitorings perfluorierte Alkylsubstanzen in der Moosach festgestellt. Diese Stoffe können durch industrielle Anwendung beispielsweise im Abwasser in die Umwelt freigesetzt werden. In den daraufhin vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) durchgeführten Untersuchungen von wildlebenden Fischen in der Moosach wurden unterschiedlich hohe Gehalte von Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) festgestellt. Ein gelegentlicher Verzehr ist laut LGL gesundheitlich nicht bedenklich, bei einem langfristigen und regelmäßigen Verzehr der untersuchten Fische könnten negative gesundheitliche Wirkungen wie zum Beispiel eine Erhöhung des Cholesterinwerts nicht ausgeschlossen werden.

Da die Moosach auch durch die Landkreisgemeinden Oberschleißheim und Unterschleißheim fließt, rät das Landratsamt München vorsorglich auch hier vom Verzehr von Fischen aus der Moosach ab.

Auch im Landkreis München wird eine mögliche Belastung geprüft

Nach Mitteilung des WWA liegen diesem derzeit keine näheren Erkenntnisse zur Ausdehnung der Belastung vor. Auch weiß man noch nicht, wie der Stoff in die Moosach gelangt ist. Das WWA führt derzeit weitere Ermittlungen zur Erforschung der Ursachen der festgestellten Belastung durch – unter anderem auch im Landkreis München.

Für Rückstände von PFOS in Lebensmitteln sind weder auf EU-Ebene Höchstwerte im Sinne von Art. 2 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 315/93 noch national Grenzwerte festgelegt worden. Aufgrund ihrer negativen Wirkung auf die Gesundheit sind PFOS in Lebensmitteln jedoch generell unerwünscht.  Für nähere Angaben zu den gesundheitlichen Auswirkungen wird auf das LGL als zuständige Fachbehörde verwiesen.

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