Flächennutzungsplan

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Im Flächennutzungsplan (sog. vorbereitender Bauleitplan) ist für das ganze Stadtgebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt in den Grundzügen darzustellen. Er ist die zusammenfassende räumliche Planungsstufe auf der örtlichen Ebene und gibt auch Aufschluss über die Maßnahmen und Nutzungsregelungen anderer Planungsträger, die sich im Stadtgebiet räumlich auswirken.

Wie entsteht ein Flächennutzungsplan?

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes, dessen Gesamtfortschreibung/ Neuaufstellung sowie jede teilräumliche Änderung sind im Rahmen eines förmlichen Verfahrens nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen und von der höheren Verwaltungsbehörde zu genehmigen. In diesen Verfahren werden sowohl die Öffentlichkeit als auch Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Welche Auswirkung hat ein Flächennutzungsplan?

Der Flächennutzungsplan bindet die Stadt und die an seiner Aufstellung beteiligten öffentlichen Planungsträger, soweit sie ihm nicht widersprochen haben. Er hat dem Einzelnen (Grundstückseigentümer, Bauwerber etc.) gegenüber aber keine unmittelbare Rechtswirkung bzw. stellt keine Anspruchsgrundlage dar. In der Regel bildet eine entsprechende Darstellung im Flächennutzungsplan die Grundlage und Voraussetzung für die Aufstellung von Bebauungsplänen.

Sollten Sie Fragen haben oder weitere Informationen benötigen, steht Ihnen der Geschäftsbereich GB 50.2 (Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt) gerne zur Verfügung.

Flächennutzungsplan

  • E-Mail:
    Bauleitplanung @ush.bayern.de
    Kontakt
    +49 89 31009 365

    Anschrift

    Straße / Hausnummer:
    Rathausplatz 1
    Plz / Stadt:
    85716 Unterschleißheim

    Besucheradresse

    Straße / Hausnummer:
    Valerystraße 1
    Plz / Stadt:
    85716 Unterschleißheim

Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen.

Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisierte Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Ihr Einverständnis gilt für zwölf Monate.

Alle Informationen zu Cookies, deren Verwaltung und Ihren Möglichkeiten Ihre Einwilligung zu widerrufen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.