des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung des Bebauungsplanes 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof-Süd“ gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Der Grundstücks- und Bauausschuss der Stadt Unterschleißheim hat in seiner Sitzung am 06.12.2021 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof-Süd“ gefasst und in seiner Sitzung am 09.05.2022 den Bebauungsplan-Entwurf gebilligt.
In Lohhof-Süd soll ein Mehrgenerationen-Campus mit Alten- und Pflegeheim sowie behindertengerechtes und betreutes Wohnen realisiert werden. In direkter Nachbarschaft plant die Stadt Unterschleißheim ein allgemeines Wohngebiet, Gewerbe- und Sondergebiet. In diesen Bereichen sollen dringend benötigter Wohnraum, eine Einrichtung zur Kinderbetreuung, ein Lebensmittelvollsortimenter und Gewerbe entstehen. Im nördlichen Teil des Bebauungsplanes werden planungsrechtliche Voraussetzungen für den Umbau der Gaststätte und den Sportplatz geschaffen. Zur Aufnahme des Verkehrs und zur Entlastung des bestehenden Wohngebiets Lohhof-Süd, wird eine Verbindungsstraße von der Kreuzstraße zur Stadionstraße entstehen. Östlich der neuen Verbindungsstraße wird ein Biotop angelegt.
Das Verfahren findet als Regelverfahren nach BauGB statt.
Zur Bürgerinformation wird am 17.05.2022 ab 18:00 Uhr ein Erörterungstermin im Rathaus, Festsaal, Rathausplatz 1, 85716 Unterschleißheim stattfinden.
Folgende Arten umweltrelevanter Informationen liegen vor:
Bodenuntersuchungen vom Juli und September 2018
Baugrund- und Altlastengutachten vom Oktober 2019
Verkehrsuntersuchung vom Februar 2022
Schalltechnische Untersuchung vom Februar 2022
Artenschutzbeitrag vom März 2022
Umweltbericht vom März 2022
Versickerungsstudien vom Januar und März 2022
Der Bebauungsplan Nr. 162 „Mehrgenerationenwohnen Lohhof-Süd“ in der Fassung vom 09.05.2022 liegt einschließlich Begründung zur Einsichtnahme in der Zeit
vom 20.05.2022 bis 01.07.2022
bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt (1. Stock) Valerystr.1, 85716 Unterschleißheim während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Ein Mitarbeiter des Bauamtes wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Diese Unterlagen können auch im Internet auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim unter www.unterschleissheim.de eingesehen werden. Auf die Richtlinie zum Datenschutz der Stadt Unterschleißheim www.unterschleissheim.de hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten wird verwiesen.
Unterschleißheim, den 11.05.2022
Christoph Böck
Erster Bürgermeister