Die Kosten für GebärdensprachdolmetscherInnen und Taubblinden-AssistentInnen bei der Impfung gegen das Coronavirus werden vom Landratsamt erstattet.
Um im Aufklärungsgespräch vor der Coronaimpfung alle gesundheitlichen Fragen beantworten zu können, ist eine gute Verständigung mit dem medizinischen Personal äußerst wichtig. Eine besondere Bedeutung kommt hierbei gehörlosen und taubblinden BürgerInnen zu, die zur reibungslosen Verständigung oftmals auf Dolmetscherleistungen angewiesen sind. Die Kosten hierfür werden vom Landratsamt erstattet.
Alle BürgerInnen, die für die Coronaimpfung die Leistung eines Gebärdensprachdolmetschers oder einer Taubblinden-Assistenz in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, diese selbständig zu organisieren.
Zur Kostenübernahme kann die Rechnung an folgende Adresse gestellt werden:
Landratsamt München, Ref. 3.2 Corona-Rechnungen, Postfach 90 07 51, 81507 München