Die Regierung von Oberbayern erstellt gemäß Art. 2 Abs. 4 des Bayerischen Immissionsschutzgesetzes (BayImSchG) als zuständige Behörde einen Lärmaktionsplan für den Großflughafen München. Dabei soll die Öffentlichkeit die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.
Auf Grundlage von § 47d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sind für sämtliche Ballungsräume sowie für sämtliche Orte der Großflughäfen Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden.
Mit dem Lärmaktionsplan will die Regierung eine Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Umgebungslärm umsetzen. Der Plan soll zum einen bereits realisierte Maßnahmen zur Minderung des Fluglärms am Flughafen München darstellen und für die Betroffenen transparent machen, zum anderen aber auch für die Zukunft weitere Maßnahmen vorstellen. Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf die zwei vorhandenen Start- und Landebahnen.
Wenn Sie mitreden möchten: Der Entwurf des Lärmaktionsplans kann bis einschließlich 28. Juli 2021 auf der Internetseite der Regierung von Oberbayern eingesehen und heruntergeladen werden: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/service/planfeststellung/oeffentlichkeit/umwelt_gesundheit_verbraucherschutz/lap/lap_flughafen_mue/index.html
Bis einschließlich 28. Juli 2021 können per E-Mail (laermaktionsplanung@reg-ob.bayern.de) oder per Post (Regierung von Oberbayern, 80534 München) unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung Flughafen München“ Stellungnahmen und Anregungen zur Lärmaktionsplanung für den Großflughafen München eingereicht werden.
Die Stadt Unterschleißheim wird zur Lärmaktionplanung eine Stellungnahme abgeben. Der Bauausschuss und der Stadtrat werden sich in ihren Sitzungen im Juli 2021 damit befassen. Informationen zur städtischen Stellungnahme können Sie über das Bürgerinformationssystem auf der Homepage der Stadt Unterschleißheim abrufen.