Einvernehmliche homosexuelle Handlungen waren in unterschiedlicher Weise in der Zeit von 1945 bis 1994 nach den Paragrafen 175, 175a StGB bzw. 151 StGB-DDR unter Strafe gestellt. Dieses Verbot war aus heutiger Sicht in besonderem Maße grundrechts- und menschenrechtswidrig.
2017 hob der Gesetzgeber auf dieser Grundlage ergangene strafgerichtliche Urteile auf. Zugleich erhielten betroffene Frauen und Männer wegen ihrer Verurteilung und einer etwa erlittenen Freiheitsentziehung einen Entschädigungsanspruch.
Betroffene können sich noch bis zum 21. Juli 2022 postalisch, telefonisch oder per E-Mail an das Bundesamt für Justiz wenden, um eine Entschädigung zu beantragen:
Bundesamt für Justiz
Referat III 6
53094 Bonn
Telefon: 0228 99 410-40
Telefax: 0228 99 410-5050
E-Mail: rehabilitierung @bfj.bund.de
www.bundesjustizamt.de/rehabilitierung