Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 18.05.2022 den Erlass einer neuen Sondernutzungsgebührensatzung beschlossen.
Die Sondernutzungsgebührensatzung wurde am 31.05.2022 ausgefertigt und tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erlaubnisse von Sondernutzungen und die Erhebung von Sondernutzungsgebühren der Stadt Unterschleißheim vom 18.03.2009 außer Kraft.
Die Sondernutzungsgebührensatzung liegt in der Zeit
vom 02.06.2022 bis 23.06.2022
während der allgemeinen Geschäftsstunden bei der Stadt Unterschleißheim, im Geschäftsbereich Bauleitplanung, Bauverwaltung, Umwelt, Valerystraße 1 (1. Stock), 85716 Unterschleißheim, zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Unterschleißheim, 31.05.2022
Christoph Böck
Erster Bürgermeister