Grundsteuererklärung – Abgabefrist verlängert bis 30. April 2023

Donnerstag, 09. Februar 2023

Weniger als 70 Prozent der Steuerpflichtigen haben bis Ende Januar 2023 ihre Grundsteuererklärung abgegeben. Deshalb wird die Frist zur Abgabe im Freistaat Bayern noch einmal um drei Monate verlängert. Die Grundsteuererklärung kann elektronisch via Elster (www.elster.de) oder in Papierform mit dem amtlichen Vordruck abgegeben werden.

Die Verpflichtung zur Abgabe einer Grundsteuererklärung besteht durch die Allgemeinverfügung vom 1. Februar 2023. Demnach müssen alle Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft fristgemäß eine Grundsteuererklärung abgeben. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk das Grundstück oder der Betrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe kann ein Verspätungszuschlag durch das zuständige Finanzamt festgesetzt werden. Darüber hinaus kann das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen bei Nichtabgabe schätzen.

Da das Ende der Frist, 30. April 2023, auf einen Sonntag fällt, endet die Frist mit dem Ablauf des nächstfolgenden Werktags, das heißt mit Ablauf des 2. Mai 2023.

Die elektronischen Formulare werden seit 1. Juli 2022 über Elster bereitgestellt. Für die elektronisch authentifizierte Übermittlung über Elster ist ein Benutzerkonto erforderlich. Ist dies noch nicht vorhanden, kann eine Registrierung unter www.elster.de erfolgen. Diese ist kostenlos und kann bis zu zwei Wochen dauern.

Die amtlichen Erklärungsformulare sind seit 1. Juli 2022 im Internet, bei den Finanzämtern verfügbar und können auch im Unterschleißheimer Rathaus an der Anmeldung zu den Öffnungszeiten abgeholt werden.

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