Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 27.04.2023 den Erlass einer neuen Verordnung der Stadt Unterschleißheim über das Taubenfütterungsverbot beschlossen.
Die neue Verordnung der Stadt Unterschleißheim über das Taubenfütterungsverbot wurde am 11.05.2023 ausgefertigt und tritt zum 12.05.2023 in Kraft.
Diese liegt in der Zeit ab 10.05.2023 während der allgemeinen Geschäftszeiten im Rathaus der Stadt Unterschleißheim, Rathausplatz 1, Zimmer 107 im 1. OG, zu jedermanns Einsichtnahme nach vorheriger Terminvereinbarung unter 089 31009 0 oder per E-Mail unter termin @ush.bayern.de aus. Zusätzlich kann die neue Satzung auf der Homepage unter www.unterschleissheim.de/satzungen-verordnungen eingesehen werden.
Unterschleißheim, 08.05.2023
gez. Tino Schlagintweit