Unangekündigte Abbiegevorgänge können eine Gefahr für weitere Verkehrsteilnehmende darstellen.
Daher ist es insbesondere wichtig, einen bevorstehenden Abbiegevorgang zu signalisieren, um die anderen Verkehrsteilnehmenden nicht zu überraschen. Hierbei gilt z. B. für Radfahrende stets den Abbiegevorgang, z. B. mittels Handzeichen, anzuzeigen. Beim Abbiegevorgang selbst ist es besonders wichtig, auf den entgegenkommenden Verkehr zu achten, egal ob sich dieser auf der Straße (Kfz und Fahrrad) oder auf dem Gehweg (Fahrrad und Fußgänger) befindet – der Radfahrende kann sich auf der Straße, auf einem Radweg oder auf einem für Radfahrende freigegebenen Gehweg befinden.
Bitte beachten Sie diese Regeln für ein sicheres Miteinander. Vielen Dank!