I. Rechtsverordnung des Landratsamtes Freising über die Ausübung des Gemeingebrauchs und des Betretungsrechts am Hollerner See in der Gemeinde Eching
Das Landratsamt Freising hat für das Erholungsgebiet Hollerner See in der Gemeinde Eching die o. g. Rechtsverordnung erlassen.
Die Ausfertigung erfolgte mit Datum vom 11.07.2023.
II. Bekanntmachung der Rechtsverordnung
Die Bekanntmachung der Rechtsverordnung im Amtsblatt Nr. 20 des Landratsamtes Freising ist am 20.07.2023 erfolgt.
Die Rechtsverordnung ist am Tag nach ihrer Bekanntmachung mit Ausnahme der Regelung des § 3 Abs. 7 in Kraft getreten.
Das Verbandsmitglied Unterschleißheim des Zweckverbandes Erholungsgebiet Hollerner See Eching/Unterschleißheim, auf dessen Verbandsgebiet sich die Rechtsverordnung erstreckt, weist hiermit auf die erfolgte Bekanntmachung hin.
Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite der Stadt unter https://www.unterschleissheim.de/rathaus-politik-buergerservice-online/rathaus/satzungen-verordnungen.html einsehbar.
Unterschleißheim, den 31.07.2023
Thomas Stockerl
Geschäftsbereichsleitung 10