Verkehr - Verbesserung der Parksituation im Gewerbegebiet

Mittwoch, 27. Dezember 2023

Um dem Parkdruck entgegenzuwirken, wurde in den Straßenzügen des Gewerbegebiets das zeitlich beschränkte Parken eingeführt. Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat nun Verbesserungsmaßnahmen beschlossen, u. a. wird die Parkzeitbegrenzung von acht auf zehn Stunden verlängert.
Eingeführt wurde die Parkzeitbegrenzung, um den Parkdruck im Gewerbegebiet zu reduzieren und unerlaubte Sondernutzungen, z. B. das Abstellen von Anhängern und Wohnwägen, zu unterbinden. 
Die Beschilderung mit den Neuregelungen erfolgte von April bis Juli dieses Jahres. Dies betraf folgende Straßen: Carl-von-Linde-Straße, Michael-Kölbl-Straße, Röntgenstraße, Keplerstraße, Robert-Bosch-Straße, Wiesenweg, Siemensstraße, Friedrich-Kanzler-Straße, Edisonstraße, Morsestraße, Ohmstraße, Gutenbergstraße, Einsteinstraße und die Max-Planck-Straße. Gerade zu Beginn der neuen Verkehrsregelung gab es einige Beschwerden und Hinweise zu Verbesserungsmöglichkeiten. Grundsätzlich konnte die Verwaltung jedoch feststellen, dass sich die Situation hinsichtlich dauerhaft abgestellter Fahrzeuge und Anhänger seit den Neuregelungen verbessert hat.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat nun in seiner letzten Sitzung auf der Basis der Erfahrungswerte seit der Einführung der Maßnahmen folgende Anpassungen beschlossen:
Im Wohnbereich der Carl-von-Linde-Straße wird die zeitliche Parkzeitbeschränkung für PKWs zwischen der Freiwilligen Feuerwehr und der Landshuter Straße sowie zwischen der Johann-Kotschwara-Straße und der Nördlichen Ingolstädter Straße aufgehoben.
Im Bereich der Siemens- und Edisonstraße zwischen Morsestraße und Robert-Bosch-Straße ist eine Parkmöglichkeit für alle Kraftfahrzeugtypen zu ermöglichen – das derzeit angebrachte Zusatzzeichen „LKW“ wird daher entfernt. Weiterhin erfolgt eine Ausweisung von Motorradstellplätzen an folgenden Flächen: Robert-Bosch-Straße vor dem Gebäude Hausnummer 28, bei der Ausfahrt Firma Keller & Kalmbach in der Siemensstraße, vor der Grünfläche Einsteinstraße 7 und in der Carl-von-Linde-Straße vor der Einfahrt bei Hausnummer 27 a. Verändert wird auch die Dauer der Parkzeitbegrenzung: Sie wird von acht auf zehn Stunden verlängert.
Die neuen Verkehrsschilder wurden von der Verwaltung bereits bestellt. Die neue Beschilderung erfolgt umgehend nach Lieferung der Schilder, voraussichtlich im Frühjahr 2024.
Der Umwelt- und Verkehrsausschuss hat darüber hinaus beschlossen, erst eine Einführungszeit bis Sommer 2024 abzuwarten, bevor eine ausführliche Evaluation vorgenommen wird. Diese wird dann ggf. weitere Nachjustierungen zur Folge haben. Für die Erstellung einer Parkraumstudie holt die Verwaltung Angebote von Fachbüros ein – der Umwelt- und Verkehrsausschuss wird darüber in einer seiner nächsten Sitzungen beraten.
Um die Parkzeitbegrenzung zu kontrollieren, wurde das Stundenkontingent des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern zur Überwachung bereits auf 80 Stunden monatlich erhöht.  Für den fließenden Verkehr gibt es eine Überwachung an etlichen Messpunkten, der Schwerpunkt liegt dabei bei den Kindergärten, den Schulen und dem Altenheim.  Für den ruhenden Verkehr liegt der Schwerpunkt der Überwachung auf Parkverstößen, wie z. B. an Feuerwehrzufahrten, Behindertenstellplätzen und Parkbeschränkungen, des Weiteren auf der Ahndung widerrechtlich abgestellter Wohnwägen, Anhänger und LKW im gesamten Stadtgebiet.
 

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